Üblicherweise wird mit Erreichen des 60. Lebensjahres ein Angehöriger der Feuerwehr in die Ehren- und Altersabteilung übernommen.
Mit Beendigung der Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung bricht jedoch nicht das ehrenamtliche Handeln weg. Brandschutzerziehungen und -aufklärungen für die Bevölkerung und auch die Ausbildung der Einsatzkräfte können weiterhin ausgeübt werden.
Mit den jahrelangen Erfahrungen stehen die Mitglieder der Ehren- und Altersabteilung und die tätigen Einsatzkräfte im regen Austausch.