Was macht die Feuerwehr und was macht sie nicht?

Die Feuerwehr ist für die Gefahrenabwehr bei dringenden Fällen zuständig, dabei macht die namengebende Brandbekämpfung nur ca. ein Drittel der Einsätze aus. Der deutlich größere Teil entfällt auf Technische Hilfeleistungen, d.h. Verkehrsunfälle, auslaufende Kraftstoffe, Unwetterlagen, Befreien von Personen aus Notlagen, Freisetzung von Gas und Gefahrstoffen usw. Die Feuerwehr darf jedoch nicht in Konkurrenz zu gewerblichen Dienstleistern treten und daher in folgenden Fällen nicht tätig werden:
Prüfung von Feuerlöschern

Die Feuerwehr Bad Nauheim hat keine Feuerlöscherwerkstatt und kann diese Leistungen daher nicht anbieten. Für Service und Wartung von Feuerlöschern sind die entsprechenden Fachhändler zu kontaktieren.

Prüfung von Rauchwarnmeldern

Seit 2018 besteht in Hessen die Pflicht, in Wohnbereichen Rauchwarnmelder zu installieren. Die Kontrolle der Betriebsbereitschaft obliegt dem Wohnungseigentümer bzw. der Hausverwaltung, dies ist keine Aufgabe der Feuerwehr. Oft werden – gerade in Mehrfamilienhäusern – die jährlichen Kontrollen zusammen mit Zählerablesungen durch die Hausverwaltung durchgeführt.

Vorsicht vor Betrügern! Es sind Fälle bekannt, in denen „falsche Feuerwehrleute“ eine angebliche Kontrolle der Rauchwarnmelder durchführen wollen, um sich Zugang zu Wohnungen zu verschaffen. In diesem Fall unverzüglich die Polizei verständigen!

Bäume fällen

Die Feuerwehr verfügt über Motorsägen, um z.B. bei Unwetterlagen umgestürzte Bäume zu beseitigen, wenn diese wichtige Verkehrswege blockieren oder eine Gefahr darstellen. Umgestürzte Bäume oder herabhängende Äste auf Privatgrundstücken sind durch den Grundstückseigentümer oder eine Gartenbaufirma zu beseitigen.

Arbeiten an Dächern

Einzelne lose Dachziegel? Verstopfte Dachrinne? Da kann doch die Feuerwehr mal mit der Drehleiter vorbeikommen. – Nein! Hierfür sind entsprechende Fachfirmen bzw. Anbieter von Hebebühnen und Gerüstbauer hinzuziehen.

Beseitigung von Insektennestern

Dies ist die Aufgabe von Schädlingsbekämpfern, die Feuerwehr ist hierfür weder ausgebildet noch ausgerüstet.

Füllen von Swimmingpools

Das Füllen von Schwimmbecken erfolgt regelhaft über die Wasserversorgung des jeweiligen Grundstücks. Die Feuerwehr darf Wasser aus dem Trinkwassernetz nur zur Brandbekämpfung entnehmen. Bei einem größeren Wasserbedarf – z.B. zum Füllen eines Pools – können Armaturen zur Wasserentnahme aus Hydranten bei den Stadtwerken entliehen werden. Hier gehört stets ein Wasserzähler dazu, da das Wasser nicht kostenlos zur Verfügung steht.

Brandschutzberatung/-gutachten

Für die Beratung und Fachplanung für Bauherren und Architekten sind Brandschutzfachplaner hinzuzuziehen. Die Kompetenzen der Feuerwehr liegen schwerpunktmäßig auf dem abwehrenden Brandschutz (Brandbekämpfung), nicht auf der Brandschutzplanung.
Für Baugenehmigungsverfahren und Gefahrenverhütungsschauen ist die Dienststelle Vorbeugender Brandschutz beim Wetteraukreis zuständig.

Türen öffnen
Die Feuerwehr darf Türen nur gewaltsam öffnen, wenn Gefahr für Leib und Leben von Menschen besteht oder ein hinreichender Verdacht vorliegt. Hierbei wird automatisch die Polizei hinzugezogen, damit die Eigentumssicherung der geöffneten Wohnung gewährleistet ist und die Feuerwehr nicht als „Einbruchshelfer“ missbraucht wird. Bei zugefallenen Türen und vergessenen oder abgebrochenen Schlüsseln sind entsprechende Fachfirmen (Schlüsseldienst) zu beauftragen.
Anordnen von Brandsicherheitsdiensten
Bei Veranstaltungen mit einer größeren Anzahl von Personen, in Versammlungsstätten, beim Abbrennen von Pyrotechnik oder bei besonderem Gefahrenpotenzial kann ein Brandsicherheitsdienst erforderlich sein, dieser wird durch die Feuerwehr gestellt. Die Entscheidung, ob ein Brandsicherheitsdienst erforderlich ist oder nicht, trifft das Ordnungsamt. Dieses ist bei der Planung der Veranstaltung rechtzeitig zu kontaktieren.