Was macht die Feuerwehr und was macht sie nicht?
Die Feuerwehr Bad Nauheim hat keine Feuerlöscherwerkstatt und kann diese Leistungen daher nicht anbieten. Für Service und Wartung von Feuerlöschern sind die entsprechenden Fachhändler zu kontaktieren.
Seit 2018 besteht in Hessen die Pflicht, in Wohnbereichen Rauchwarnmelder zu installieren. Die Kontrolle der Betriebsbereitschaft obliegt dem Wohnungseigentümer bzw. der Hausverwaltung, dies ist keine Aufgabe der Feuerwehr. Oft werden – gerade in Mehrfamilienhäusern – die jährlichen Kontrollen zusammen mit Zählerablesungen durch die Hausverwaltung durchgeführt.
Vorsicht vor Betrügern! Es sind Fälle bekannt, in denen „falsche Feuerwehrleute“ eine angebliche Kontrolle der Rauchwarnmelder durchführen wollen, um sich Zugang zu Wohnungen zu verschaffen. In diesem Fall unverzüglich die Polizei verständigen!
Die Feuerwehr verfügt über Motorsägen, um z.B. bei Unwetterlagen umgestürzte Bäume zu beseitigen, wenn diese wichtige Verkehrswege blockieren oder eine Gefahr darstellen. Umgestürzte Bäume oder herabhängende Äste auf Privatgrundstücken sind durch den Grundstückseigentümer oder eine Gartenbaufirma zu beseitigen.
Einzelne lose Dachziegel? Verstopfte Dachrinne? Da kann doch die Feuerwehr mal mit der Drehleiter vorbeikommen. – Nein! Hierfür sind entsprechende Fachfirmen bzw. Anbieter von Hebebühnen und Gerüstbauer hinzuziehen.
Dies ist die Aufgabe von Schädlingsbekämpfern, die Feuerwehr ist hierfür weder ausgebildet noch ausgerüstet.
Das Füllen von Schwimmbecken erfolgt regelhaft über die Wasserversorgung des jeweiligen Grundstücks. Die Feuerwehr darf Wasser aus dem Trinkwassernetz nur zur Brandbekämpfung entnehmen. Bei einem größeren Wasserbedarf – z.B. zum Füllen eines Pools – können Armaturen zur Wasserentnahme aus Hydranten bei den Stadtwerken entliehen werden. Hier gehört stets ein Wasserzähler dazu, da das Wasser nicht kostenlos zur Verfügung steht.
Für die Beratung und Fachplanung für Bauherren und Architekten sind Brandschutzfachplaner hinzuzuziehen. Die Kompetenzen der Feuerwehr liegen schwerpunktmäßig auf dem abwehrenden Brandschutz (Brandbekämpfung), nicht auf der Brandschutzplanung.
Für Baugenehmigungsverfahren und Gefahrenverhütungsschauen ist die Dienststelle Vorbeugender Brandschutz beim Wetteraukreis zuständig.